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Alles zum Thema digitalmessdienst

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📚 10 Themen 45 Fragen🔒 DSGVO-konform🇩🇪 Hosting in Deutschland
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Grundlagen

Allgemeine Fragen

Was ist ein digitaler Messdienst?

Ein digitaler Messdienst erfasst Verbrauchsdaten für Heizung, Wasser und Wärme automatisch per Funk. Die Messwerte werden ohne Betreten der Wohnungen ausgelesen und für die Heizkostenabrechnung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) bereitgestellt.

Im Gegensatz zu klassischen Messdienstleistern arbeiten wir vollständig digital. Wir kommen nicht in Ihre Immobilie, sondern senden Ihnen den Datensammler per Post zu. Die Inbetriebnahme können Sie selbst in wenigen Minuten durchführen.

Nur wenn Wasser- oder Wärmezähler ausgetauscht werden müssen, erfolgt die Montage durch einen Heizungs- oder Sanitärfachbetrieb vor Ort.

So vermeiden Sie Vor-Ort-Termine, sparen Zeit und profitieren von einer schnellen und kostengünstigen Digitalisierung Ihrer Immobilie – deutschlandweit.

Eignet sich Digitalmessdienst auch für kleine Mehrfamilienhäuser mit zwei oder drei Wohnungen?

Ja. digitalmessdienst eignet sich bereits für kleine Mehrfamilienhäuser ab zwei Wohnungen bzw. Wohneinheiten. Gerade bei kleineren Immobilien profitieren Eigentümer von einer kostengünstigen digitalen Lösung ohne regelmäßige Vor-Ort-Ablesungen. Die Verbrauchsdaten werden automatisch per Funk erfasst und für die Heizkostenabrechnung bereitgestellt.

Welche Heizungsanlagen werden unterstützt?

digitalmessdienst arbeitet unabhängig von der Heizungsart. Ob Gasheizung, Ölheizung, Fernwärme, Wärmepumpe oder Pelletheizung – entscheidend ist, dass die Verbrauchswerte über geeignete Wasser-, Wärme- oder Heizkostenzähler erfasst werden können.

Welche Vorteile bietet ein digitaler Messdienst?

Ein digitaler Messdienst reduziert den Verwaltungsaufwand rund um die Verbrauchserfassung und Heizkostenabrechnung. Da die Messwerte per Funk ausgelesen werden, entfallen Terminabstimmungen mit den Bewohnern und manuelle Ablesungen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Keine Terminabstimmungen für die Ablesung
  • Geringerer Verwaltungsaufwand
  • Weniger Ablesefehler
  • Transparente Verbrauchsdaten
  • Automatische Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI)
  • Schnellere Erstellung der Heizkostenabrechnung
  • Gesetzeskonforme Umsetzung der Heizkostenverordnung
  • Niedrigere Kosten durch den Wechsel von einem regionalen Messdienst zu einer vollständig digitalen Lösung
Für welche Immobilien eignet sich digitalmessdienst?

digitalmessdienst eignet sich für nahezu jede Immobilie mit mehreren Wohneinheiten – vom Mehrfamilienhaus über Wohnanlagen bis hin zu gemischt genutzten Gebäuden mit Gewerbeeinheiten. Auch Wohnheime, Studentenwohnheime, Hotels und Ferienwohnungen profitieren von der digitalen Fernauslesung.

Besonders wirtschaftlich ist unsere Lösung für Immobilien, in denen regelmäßig Verbrauchsdaten erfasst und Heizkostenabrechnungen erstellt werden. Durch die digitale Fernauslesung entfallen Vor-Ort-Ablesungen, der Verwaltungsaufwand wird reduziert und viele manuelle Arbeitsschritte werden automatisiert.

Da unsere Datensammler deutschlandweit als digitaler Messdienst arbeiten, sind Sie nicht mehr auf einen regionalen Anbieter angewiesen. Das schafft Flexibilität, senkt Kosten und erleichtert den Wechsel des Messdienstes.

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Recht & Pflichten

Gesetzliche Vorgaben

Sind fernauslesbare Zähler vorgeschrieben?

Ja. Neu installierte Messgeräte müssen fernauslesbar sein. Bestehende Geräte müssen – soweit technisch erforderlich – entsprechend nachgerüstet oder ersetzt werden.

Was sind unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI)?

Unterjährige Verbrauchsinformationen informieren Bewohner regelmäßig über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch. Sie dienen der besseren Kontrolle des Energieverbrauchs und sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn fernauslesbare Geräte installiert sind. Mehr dazu hier.

Wie oft müssen Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden?

Bei fernauslesbaren Messgeräten müssen Bewohner während der Heizperiode monatlich über ihren Verbrauch informiert werden.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind:

  • Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Mess- und Eichrecht
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Umrüstung & Montage

Installation

Wie läuft die Umrüstung ab?

Nach einer Bestandsaufnahme durch Ihren örtlichen Heizungs- oder Sanitärfachbetrieb wird geprüft, welche Wasser- und Wärmezähler weiterverwendet werden können. Anschließend werden – sofern erforderlich – Funkmodule nachgerüstet oder neue Messgeräte installiert und in Betrieb genommen.

Die Umrüstung ist in den meisten Fällen unkompliziert. Moderne Wasser- und Wärmezähler sind in der Regel für die vorhandenen Einbaustellen ausgelegt, sodass bestehende Messgeräte größtenteils ohne größere Umbauten ersetzt werden können.

Nach der Installation erfassen Sie den Einbauort des Datensammlers, die Gerätedaten und die OMS-Schlüssel im Portal und legen Ihre Immobilie mit den Wohnungen bzw. Wohneinheiten an. Sie erhalten den Datensammler per Post und nehmen ihn mit wenigen Handgriffen selbst in Betrieb.

Müssen dafür alle Wohnungen betreten werden?

Nur dann, wenn Wasser- oder Wärmezähler innerhalb der Wohnung installiert oder ausgetauscht werden müssen. Die spätere Verbrauchserfassung erfolgt vollständig per Funk, sodass die Wohnungen für die regelmäßige Ablesung nicht mehr betreten werden müssen.

Die Datensammler werden in der Regel in allgemein zugänglichen Bereichen, beispielsweise im Treppenhaus oder Hausflur, montiert. Da sie auch batteriebetrieben erhältlich sind, ist hierfür in vielen Fällen weder ein Stromanschluss noch eine aufwendige Installation erforderlich.

Nach der Inbetriebnahme werden die Verbrauchsdaten automatisch ausgelesen und sicher an das Portal von digitalmessdienst übertragen.

Wie lange dauert die Installation der neuen Zähler?

In einer Wohnung dauert der Austausch größtenteils zwischen 15 und 45 Minuten. Die Gesamtdauer richtet sich nach Größe und Ausstattung der Immobilie.

Muss während der Montage die Heizung oder die Wasserversorgung abgeschaltet werden?

In den meisten Fällen nicht. Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb.

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Übertragung & Reichweite

Funktechnik

Wie werden die Verbrauchsdaten übertragen?

Die Wasser- und Wärmezähler senden ihre Verbrauchsdaten verschlüsselt per Funk, beispielsweise über Wireless M-Bus (wM-Bus), LoRaWAN oder mioty, an einen Datensammler in der Immobilie.

Der Datensammler sammelt die Messwerte aller eingebundenen Zähler und überträgt sie ebenfalls verschlüsselt über Mobilfunk oder WLAN an das Portal von digitalmessdienst. Dort stehen die Daten für die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI), die Heizkostenabrechnung und weitere Auswertungen zur Verfügung.

Sind die Funkdaten sicher?

Ja. Die Verbrauchsdaten werden verschlüsselt übertragen und gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

Jedes Funkmessgerät verfügt über einen individuellen Verschlüsselungsschlüssel (OMS-Schlüssel bzw. Geräteschlüssel), der vom Hersteller bereitgestellt wird. Nur mit diesem Schlüssel können die übertragenen Messwerte entschlüsselt und verarbeitet werden.

Dadurch haben ausschließlich berechtigte Personen und Systeme Zugriff auf die Verbrauchsdaten. Unbefugte können die Funktelegramme zwar empfangen, die enthaltenen Messwerte jedoch nicht auslesen.

Ist WLAN oder Internet im Gebäude erforderlich?

Nein. Für den Betrieb des Systems stehen mehrere Varianten zur Verfügung.

Die erste Variante ist ein batteriebetriebener LTE-Datensammler (Empfehlung): Er wird inklusive SIM-Karte ausgeliefert und überträgt die Verbrauchsdaten automatisch über das integrierte Mobilfunknetz direkt an das Portal – ein eigener Mobilfunkvertrag ist nicht nötig, die Kosten für Mobilfunk und Datenübertragung sind bereits im gewählten Tarif enthalten. Ein Internetanschluss oder WLAN in der Immobilie ist für diese Variante nicht erforderlich. Alternativ bieten wir Datensammler mit WLAN- oder Ethernet(LAN)-Anbindung an, die den vorhandenen Internetanschluss der Immobilie nutzen; diese Variante eignet sich besonders, wenn Messwerte sehr häufig – beispielsweise mehrmals täglich – übertragen werden sollen.

Welches Modell sinnvoll ist, hängt von den Gegebenheiten Ihrer Immobilie ab. Für die gesetzlich vorgeschriebene Fernauslesung und die unterjährigen Verbrauchsinformationen ist der batteriebetriebene LTE-Datensammler in den meisten Immobilien die einfachste und wirtschaftlichste Lösung.

Reicht ein Datensammler bis in das zweite Obergeschoss?

Die Reichweite eines Datensammlers hängt von den baulichen Gegebenheiten ab. In vielen Gebäuden lassen sich Verbrauchsdaten über bis zu sechs Etagen zuverlässig auslesen – ein Datensammler reicht dann problemlos bis in obere Stockwerke wie das zweite Obergeschoss. Stahlbetondecken, Metallkonstruktionen oder große Entfernungen können die Funkreichweite jedoch verringern. In solchen Fällen lassen sich zusätzliche Datensammler einsetzen, um alle Messgeräte zuverlässig zu erreichen. Die optimale Anzahl und Platzierung lässt sich durch Inbetriebnahme eines Datensammlers und Überprüfung der Empfangswerte im Portal ermitteln.

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Abrechnung

Heizkostenabrechnung

Erstellt digitalmessdienst auch die Heizkostenabrechnung?

Ja. Neben der digitalen Verbrauchserfassung übernehmen wir auf Wunsch auch die vollständige Heizkostenabrechnung für Ihre Wohnungen bzw. Wohneinheiten.

Alle für die Abrechnung erforderlichen Daten, wie Heizkosten, Betriebskosten und weitere Abrechnungsinformationen, erfassen Sie bequem im Portal. Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums wird die Heizkostenabrechnung automatisch erstellt.

Vor dem Versand können Sie die Abrechnungen prüfen und freigeben. Anschließend lassen sich die Heizkostenabrechnungen als PDF herunterladen oder direkt per E-Mail an Ihre Mieter versenden.

Warum erfolgt die Verbrauchserfassung per Funk?

Die Verbrauchsdaten werden per Funk von den Wasser- und Wärmezählern an den Datensammler übertragen. Dadurch sind keine zusätzlichen Leitungen und keine aufwendigen Installationsarbeiten in den Wohnungen erforderlich.

Je nach eingesetzten Messgeräten kommen Funkstandards wie Wireless M-Bus (wM-Bus), LoRaWAN oder mioty zum Einsatz. Die Datensammler empfangen die Verbrauchsdaten und übertragen sie sicher verschlüsselt an das digitalmessdienst Portal.

Sollen zusätzlich Daten aus dem Heizungsraum, beispielsweise von Wärmeerzeugern, Wechselrichtern oder anderen technischen Anlagen erfasst werden, empfehlen wir unsere Lösung für den smarten Heizungskeller. Diese ermöglicht die Einbindung leitungsgebundener Schnittstellen und weiterer technischer Systeme.

Welche Daten werden für die Heizkostenabrechnung benötigt?

Für die Heizkostenabrechnung werden grundsätzlich dieselben Informationen benötigt wie bei einer klassischen Heizkostenabrechnung.

Dazu gehören unter anderem:

  • Verbrauchsdaten der Wasser- und Wärmezähler, Brennstoff- und Energiekosten
  • Wohnflächen der Wohnungen bzw. Wohneinheiten
  • Die Struktur der Immobilie (z. B. Gebäude, Etagen und Wohnungen)
  • Ein- und Auszugsdaten der Mieter
  • Angaben zur Kostenverteilung und den umzulegenden Kosten

Alle erforderlichen Daten werden komfortabel im Portal erfasst und für die jährliche Heizkostenabrechnung verwendet.

Wann erfolgt die Heizkostenabrechnung?

Die Heizkostenabrechnung wird nach Abschluss des Abrechnungszeitraums erstellt, sobald alle erforderlichen Verbrauchs- und Kostendaten vorliegen.

Anschließend können Sie die Abrechnung im Portal prüfen und freigeben. Erst nach Ihrer Freigabe werden die Heizkostenabrechnungen final erstellt und an Ihre Mieter versendet oder als PDF zum Download bereitgestellt.

Den Zeitpunkt der Freigabe und damit auch den Versand der Heizkostenabrechnungen bestimmen Sie selbst.

Kann ich die Heizkostenabrechnung selbst erstellen?

Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Sie nutzen möchten. Viele Kunden verwenden digitalmessdienst zunächst ausschließlich für die automatische Verbrauchserfassung und erstellen ihre Heizkostenabrechnung anschließend mit eigener Software oder in Excel. Alternativ übernehmen wir auf Wunsch auch die vollständige Heizkostenabrechnung für Ihre Wohnungen bzw. Wohneinheiten: Alle erforderlichen Daten, wie Heizkosten, Betriebskosten und weitere Abrechnungsinformationen, erfassen Sie bequem im Portal. Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums wird die Heizkostenabrechnung automatisch erstellt. Vor dem Versand können Sie die Abrechnungen prüfen und freigeben. Anschließend lassen sich die Heizkostenabrechnungen als PDF herunterladen oder direkt per E-Mail an Ihre Mieter versenden.

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Wechsel & Betrieb

Eigentümer und Hausverwaltungen

Können wir den Messdienst wechseln?

Ja. Ein Wechsel des Messdienstes ist grundsätzlich jederzeit möglich, auch während des laufenden Jahres – nach Ablauf bestehender Vertragsbindungen. Für die Heizkostenabrechnung müssen dabei der laufende Abrechnungszeitraum und bestehende Vertragsbindungen berücksichtigt werden. Die geltenden Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte Ihren bestehenden Vertragsunterlagen.

Der Wechsel ist in der Regel unkompliziert und vergleichbar mit dem Wechsel eines Energieversorgers. Vorhandene Messgeräte können – sofern sie technisch geeignet sind – häufig weiter genutzt werden. Ist dies nicht möglich, übernimmt Ihr örtlicher Heizungs- oder Sanitärfachbetrieb die Umrüstung auf moderne Funkmessgeräte. Als vollständig digitaler Messdienst betreuen wir Immobilien deutschlandweit. Dadurch profitieren Sie von transparenten Prozessen, geringeren laufenden Kosten und sind nicht mehr auf einen regionalen Messdienstleister angewiesen.

Kann ich meine vorhandenen Funkzähler von ista, Brunata oder anderen Anbietern weiter nutzen?

Ja, in vielen Fällen können bestehende Wasser- und Wärmezähler – auch von Anbietern wie ista, Brunata oder anderen Messdienstleistern – weiter genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Messgeräte Ihnen gehören, bereits funkfähig sind (z. B. über einen offenen Standard wie OMS mit Wireless M-Bus) oder mit einem geeigneten Funkmodul nachgerüstet werden können. Außerdem benötigen Sie Zugriff auf die sogenannten Krypto-Keys zur Entschlüsselung der Messdaten; diese erhalten Sie beim Kauf der Messeinrichtungen direkt vom Hersteller. Ob eine Weiterverwendung möglich ist, hängt zusätzlich vom Gerätetyp, dem Alter, der Eichfrist und der technischen Eignung ab. Ist eine Nachrüstung nicht möglich, wird das Messgerät durch einen modernen Funkzähler ersetzt.

Unterstützen Sie beim Wechsel?

Ja. Wir unterstützen Sie beim Wechsel zum digitalmessdienst und stellen Ihnen eine umfangreiche Dokumentation mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung.

Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Einrichtung Ihrer Immobilie, zur Inbetriebnahme der Datensammler sowie zur Einbindung der Messgeräte. Bei Fragen steht Ihnen unser Support selbstverständlich zur Verfügung.

Der Wechsel kann in den meisten Fällen unkompliziert und ohne Unterbrechung der Verbrauchserfassung erfolgen.

Entstehen während des Wechsels Versorgungslücken?

Nein. Ziel ist ein nahtloser Übergang ohne Unterbrechung der Verbrauchserfassung.

Bin ich an einen Messdienst gebunden?

Nein. digitalmessdienst arbeitet mit offenen Standards (z. B. OMS mit Wireless M-Bus) und herstellerunabhängigen Messgeräten. Ein Wechsel des Messdienstes ist – wie oben beschrieben – grundsätzlich jederzeit möglich. Dadurch bleiben Sie flexibel und sind nicht langfristig an einen einzelnen Messdienstleister gebunden.

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Für Mieter

Bewohner

Werden persönliche Daten gespeichert?

Ja, jedoch nur die Daten, die für die Verbrauchserfassung, die Heizkostenabrechnung und den Betrieb des Portals erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Immobilie, den Wohnungen bzw. Wohneinheiten sowie den Mietverhältnissen.

Die Verbrauchsdaten der Messgeräte werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Durch die gerätespezifischen Verschlüsselungsschlüssel sind die Messdaten vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Selbstverständlich verarbeiten wir alle personenbezogenen Daten gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Können Bewohner ihren Verbrauch selbst einsehen?

Ja. Sofern der Eigentümer oder die Hausverwaltung das Mieterportal freigeschaltet hat, können Bewohner ihre Verbrauchsdaten jederzeit digital einsehen.

Die Zugangsdaten zum Mieterportal werden vom Eigentümer oder der Hausverwaltung bereitgestellt. Dort stehen unter anderem die monatlichen unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) sowie die jährliche Heizkostenabrechnung als PDF zum Download zur Verfügung.

So haben Bewohner ihren Energieverbrauch jederzeit im Blick und können ihr Heizverhalten bei Bedarf frühzeitig anpassen.

Muss ich für die Ablesung zu Hause sein?

Nein. Die Verbrauchsdaten werden per Funk ausgelesen, ohne dass Ihre Wohnung betreten werden muss.

Das ist einer der größten Vorteile der digitalen Verbrauchserfassung: Sie müssen keine Termine mit einem Messdienst vereinbaren oder zu Hause auf den Ableser warten. Gleichzeitig entfällt für Eigentümer und Hausverwaltungen der organisatorische Aufwand für Terminabstimmungen und den Zugang zur Immobilie.

So profitieren sowohl Bewohner als auch Eigentümer von einer einfachen, komfortablen und zeitsparenden Lösung.

Verursacht die Funktechnik gesundheitliche Risiken?

Nein. Die eingesetzten Funktechnologien arbeiten mit sehr geringer Sendeleistung und übertragen ihre Daten nur kurzzeitig in festgelegten Intervallen.

Alle eingesetzten Funkmessgeräte und Datensammler erfüllen die in Deutschland und Europa geltenden gesetzlichen Anforderungen für Funkanlagen und elektromagnetische Verträglichkeit. Grundlage sind insbesondere die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED), die EMV-Anforderungen sowie harmonisierte europäische Normen wie EN 300 220, EN 301 489 und EN 62368-1.

Die Geräte werden vor dem Inverkehrbringen entsprechend geprüft und CE-konform gekennzeichnet. Dadurch wird sichergestellt, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden.

Die Funkbelastung liegt in der Praxis deutlich unter der vieler alltäglicher Funkanwendungen wie Mobiltelefonen, WLAN oder Bluetooth.

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Preise & Gebühren

Kosten

Was kostet die Umrüstung?

Die Kosten für die Umrüstung hängen von der Anzahl der Wohneinheiten, den vorhandenen Messgeräten und dem gewünschten Leistungsumfang ab.

Mit dem Kostenkalkulator auf der Website von digitalmessdienst können Sie schnell und einfach die benötigte Anzahl an Datensammlern sowie die voraussichtlichen Kosten für Ihre Immobilie berechnen.

Sollten zusätzlich Wasser- oder Wärmezähler ausgetauscht werden müssen, erhalten Sie von Ihrem örtlichen Heizungs- oder Sanitärfachbetrieb ein separates Angebot für die Montage der Messgeräte.

Welche Kosten entstehen für Messgeräte?

Das hängt von der Anzahl der Messstellen sowie den vorhandenen Geräten ab. Häufig können bestehende Zähler weiter genutzt oder mit einem Funkmodul nachgerüstet werden. Falls neue Messgeräte erforderlich sind, erstellt Ihnen Ihr Heizungsmonteur ein individuelles Angebot.

Gibt es Investitionskosten?

Ja. Für die digitale Auslesung Ihrer Verbrauchsdaten benötigen Sie funkfähige Wasser- und Wärmezähler sowie ein Gateway (Datensammler), beispielsweise vom digitalmessdienst.

Wir setzen bewusst auf ein Kaufmodell statt auf eine Gerätemiete. Dadurch investieren Sie einmalig in die benötigte Messtechnik und vermeiden langfristig laufende Mietkosten für Messgeräte.

Gerade bei größeren oder langfristig verwalteten Immobilien ist dieses Modell häufig wirtschaftlicher als die bei vielen regionalen und überregionalen Messdienstleistern üblichen Mietmodelle. So profitieren Sie von einer transparenten Kostenstruktur und geringeren Gesamtkosten über die gesamte Nutzungsdauer.

Fallen laufende Gebühren an?

Ja. Die laufenden Gebühren richten sich nach der Anzahl der Wohnungen bzw. Wohneinheiten, die Sie mit digitalmessdienst verwalten möchten.

Bereits bei der Auswahl des Datensammlers auf unserer Website geben Sie die Anzahl der Wohneinheiten an. Die monatlichen bzw. jährlichen Kosten werden Ihnen anschließend transparent angezeigt, sodass Sie von Anfang an Klarheit über alle laufenden Gebühren haben.

Versteckte Kosten oder nachträgliche Überraschungen gibt es nicht.

Gibt es versteckte Kosten?

Nein. Alle vereinbarten Leistungen werden transparent im Angebot aufgeführt.

Sind Wärmezähler bereits im Preiskalkulator enthalten?

Nein. Der Preiskalkulator berechnet die Kosten für den digitalen Messdienst und die benötigten Datensammler. Wasserzähler, Wärmezähler, Heizkostenverteiler oder Funkmodule werden projektbezogen ausgewählt und separat angeboten.

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Software

Portal und Digitalisierung

Können Eigentümer und Bewohner Verbrauchsdaten online einsehen?

Ja. Eigentümer und Hausverwaltungen können Verbrauchsdaten, Gerätestatus und weitere Informationen jederzeit über das Online-Portal einsehen.

Auf Wunsch können auch Bewohner einen persönlichen Zugang zum Mieterportal erhalten. Dort stehen die monatlichen unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) sowie die jährliche Heizkostenabrechnung übersichtlich im Webbrowser zur Verfügung.

Dadurch haben Bewohner ihren Energieverbrauch jederzeit im Blick und können ihr Heizverhalten bewusst anpassen, um Energie und Kosten zu sparen.

Welche Informationen stehen im Portal zur Verfügung?

Der Umfang der angezeigten Informationen richtet sich nach den jeweiligen Benutzerrechten.

Eigentümer und Hausverwaltungen erhalten unter anderem Zugriff auf Verbrauchsdaten, Gerätestatus, Heizkostenabrechnungen, Dokumente sowie die Verwaltung der Immobilien, Wohnungen und Messgeräte. Die Verbrauchsdaten werden sowohl grafisch dargestellt als auch als Tabellen zum Download bereitgestellt und können für weitere Auswertungen genutzt werden.

Bewohner erhalten einen eigenen Zugang zum Mieterportal. Dort stehen die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI), die Heizkostenabrechnung sowie eine übersichtliche Darstellung des eigenen Energieverbrauchs zur Verfügung. Einstellungen oder Daten anderer Wohnungen sind für Bewohner selbstverständlich nicht sichtbar.

Kann ich die Verbrauchsdaten auch in Excel exportieren?

Ja, Verbrauchs- und Abrechnungsdaten lassen sich jederzeit exportieren, etwa in Excel, und für eigene Auswertungen oder Abrechnungen weiterverwenden.

Der digitalmessdienst stellt zudem digitale Schnittstellen (APIs) bereit, die eine direkte Übernahme in Verwaltungssoftware, ERP-Systeme oder externe Anwendungen ermöglichen. Diese Funktionen stehen ausschließlich Eigentümern, Hausverwaltungen und berechtigten Nutzern zur Verfügung. Bewohner haben nur Zugriff auf ihre eigenen Daten.

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Geräte & Betrieb

Technik

Welche Messgeräte werden unterstützt?

digitalmessdienst arbeitet herstellerunabhängig und unterstützt eine Vielzahl von OMS-fähigen Messgeräten verschiedener Hersteller. Dazu gehören unter anderem:

  • Heizkostenverteiler
  • Wärmezähler
  • Wasserzähler
  • Funkmodule
  • Rauchwarnmelder
  • Energiezähler und weitere OMS-fähige Messgeräte

Voraussetzung ist jeweils, dass das Gerät einen kompatiblen Funkstandard unterstützt – neben Wireless M-Bus (wM-Bus) je nach eingesetztem Gateway auch LoRaWAN oder mioty. Stromzähler lassen sich zusätzlich häufig über eine optische Schnittstelle (Optokopf) oder eine digitale Kommunikationsschnittstelle einbinden; welche Möglichkeit besteht, hängt vom jeweiligen Zählertyp ab. Da die Kommunikation über standardisierte Schnittstellen wie OMS erfolgt, besteht keine Abhängigkeit von einem bestimmten Hersteller. Bereits vorhandene Messgeräte – auch Heizkostenverteiler – können deshalb häufig weiter genutzt und in das System integriert werden. So profitieren Sie von einer zukunftssicheren Lösung und behalten auch bei einem späteren Austausch oder Wechsel des Messgeräteherstellers Ihre Flexibilität.

Muss ich alle Zähler austauschen?

Nein. Viele vorhandene Wasser- und Wärmezähler können weiter genutzt werden. Häufig genügt die Nachrüstung mit einem Funkmodul, sodass die Verbrauchsdaten künftig automatisch per Funk, beispielsweise über Wireless M-Bus (wM-Bus), LoRaWAN oder mioty, ausgelesen werden können.

Zahlreiche Wärmezähler sind bereits werkseitig für eine solche Nachrüstung vorbereitet. Ob dies im Einzelfall möglich ist, hängt vom jeweiligen Hersteller und Modell sowie vom Alter und der Eichfrist des Zählers ab. Ist eine Nachrüstung nicht möglich, muss der Zähler durch einen geeigneten Funkzähler ersetzt werden

Wie lange halten die Batterien?

Die Batterien der Wasser- und Wärmezähler halten – je nach Gerät – in der Regel zwischen 7 und 12 Jahren.

Die Batterielaufzeit des Datensammlers hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere die Funkverbindung zum Mobilfunknetz, die Anzahl der eingebundenen Messgeräte sowie die Häufigkeit der Datenübertragung. Werden die Verbrauchsdaten beispielsweise nur zweimal pro Monat übertragen, ist die Batterielaufzeit deutlich länger als bei einer täglichen oder noch häufigeren Übertragung.

Je nach Anwendungsfall kann der Datensammler mit einer oder zwei Batterien betrieben werden. Sind die Batterien erschöpft, lassen sie sich einfach austauschen. Über eine Revisionsklappe können Sie die Batterien selbst wechseln, ohne den Datensammler ersetzen zu müssen.

Was passiert bei einem Geräteausfall?

Defekte oder ausgefallene Messgeräte werden vom System automatisch erkannt. Ebenso werden fehlerhafte oder ausbleibende Auslesungen überwacht.

Das Hintergrundsystem von digitalmessdienst informiert Eigentümer oder Hausverwaltungen automatisch per E-Mail, sobald ein Datensammler oder ein Messgerät nicht mehr ordnungsgemäß arbeitet oder keine Daten mehr übermittelt. Dadurch können Sie frühzeitig reagieren und notwendige Maßnahmen einleiten.

Auch Störungen der Stromversorgung, der Batterie oder der Datenverbindung eines Datensammlers werden erkannt und gemeldet. So vermeiden Sie Datenverluste und stellen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Verbrauchserfassung und die Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) weiterhin erfüllt werden.

Kann auch der Hauptwasserzähler eingebunden werden?

Ja. Neben Wohnungswasserzählern können – je nach Ausstattung – auch Hauptwasserzähler digital erfasst werden.

Bereit für Ihr digitales Portal?

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