AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den digitalmessdienst
pironex technology GmbH
(Stand: 24. August 2026)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die über den Onlineshop des digitalmessdienstes unter https://digitalmessdienst.de oder auf Grundlage eines individuellen Angebots von pironex im Zusammenhang mit dem digitalmessdienst zwischen der pironex technology GmbH und ihren Kunden über die Bereitstellung von Datensammlern und Software-Portal-Produkten abgeschlossen werden.
1.2 Anbieter ist die pironex technology GmbH, Stangenland 4, 18146 Rostock, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 11297, vertreten durch Geschäftsführer Tino Hülsenbeck (nachfolgend "pironex" oder "Anbieter").
1.3 Das Angebot des digitalmessdienstes richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
1.4 Datensammler (Hardware) und das digitalmessdienst-Portal können sowohl von Verbrauchern als auch von Unternehmern genutzt werden. Das System unterstützt insbesondere private und gewerbliche Wohnungseigentümer, Vermieter sowie Haus- und Gebäudeverwalter bei der automatisierten Erfassung von Verbrauchsdaten, der unterjährigen Ablesung sowie der Erstellung von Heizkostenabrechnungen und Verbrauchsinformationen.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn pironex ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern bleiben individuell getroffene Vereinbarungen unberührt.
§ 2 Leistungsbeschreibung – Produkte des digitalmessdienstes
Im digitalmessdienst werden folgende Produktkategorien angeboten:
2.1 Datensammler (Hardware)
Datensammler (auch: Gateways) sind physische Geräte, die wM-Bus-kompatible Zähler sowie weitere Funkprotokolle auslesen und die erfassten Messdaten an das digitalmessdienst-Portal übertragen. Sie können sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich eingesetzt werden und richten sich insbesondere an Wohnungseigentümer, Vermieter sowie Haus- und Gebäudeverwalter, die Verbrauchsdaten in Wohn- und Gewerbeimmobilien automatisiert erfassen möchten. Der konkrete technische Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
2.2 Software-Portal-Produkte (Pakete)
Software-Portal-Produkte werden als monatlich abgerechnete Pakete bereitgestellt. Das digitalmessdienst-Portal bildet die von den Datensammlern erfassten Mess- und Zählerdaten ab und stellt Funktionen zur Auswertung, Abrechnung und Dokumentation bereit. Je nach gebuchtem Paket variieren Funktionsumfang, Anzahl der verwaltbaren Datensammler und verfügbare Auswertungsoptionen.
2.3 Portalfunktionen
Über das Portal unter digitalmessdienst.de stehen dem Kunden je nach gebuchtem Paket folgende Funktionen zur Verfügung:
2.3.1 Kontoverwaltung
• Einsicht in aktive Pakete und gebuchte Leistungen
• Kündigung bzw. Verwaltung einzelner Pakete oder Abonnements
• Erweiterung bestehender Pakete (Upgrade)
• Verwaltung verknüpfter Datensammler
2.3.2 Mess- und Abrechnungsdaten
• Abruf und Einsicht in aktuelle sowie historische Zählerdaten
• Erstellung der Unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) je Abrechnungseinheit
• Erstellung der Heizkostenabrechnung auf Basis der erfassten Messdaten
• PDF-Download der erstellten UVI, Heizkostenabrechnungen und Messdatenauswertungen
• E-Mail-Versand der genannten Dokumente und Daten direkt aus dem Portal
2.3.3 Mieterbericht
Der digitalmessdienst stellt einen separaten Mieterbericht bereit, über den Mieter ihre eigenen Zählerdaten einsehen und herunterladen können. Zugang und Nutzung des Mieterberichts unterliegen gesonderten Zugangsdaten. Der Kunde (Vermieter bzw. Verwaltung) ist für die korrekte Zuweisung der Mieterzugänge verantwortlich.
• Einsicht in eigene Zähler- und Verbrauchsdaten durch den Mieter
• Download der eigenen Verbrauchsdaten als PDF durch den Mieter
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im digitalmessdienst-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
3.2 Der Kunde gibt durch Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche eine verbindliche Bestellung ab. Bei Verbraucherverträgen, die den Verbraucher zu einer Zahlung verpflichten, wird die Bestellschaltfläche mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet. Der Vertrag kommt zustande, wenn pironex die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.
3.3 Vor der Bestellung kann der Kunde seine Angaben prüfen und korrigieren. Die Bestellung kann nur übermittelt werden, wenn der Kunde im Bestellprozess folgende Pflichtfelder durch Setzen eines Häkchens aktiv bestätigt hat:
a) Bestätigung, diese AGB des digitalmessdienstes gelesen und akzeptiert zu haben.
b) Sofern der Kunde ein Software-Portal-Paket bucht, im Rahmen dessen pironex personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Mieterdaten) im Auftrag des Kunden verarbeitet: Zustimmung zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Bei einer reinen Bestellung von Datensammlern ohne Portalnutzung entfällt dieses Pflichtfeld.
c) Eine Bestätigung der Unternehmereigenschaft ist nur erforderlich, wenn der Kunde als Geschäftskunde bestellt.
3.4 Datum, Uhrzeit und Bestellreferenz der abgegebenen Zustimmungen werden von pironex zu Nachweis- und Dokumentationszwecken protokolliert.
3.5 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
3.6 Bestellungen können über den Onlineshop des digitalmessdienstes unter digitalmessdienst.de erfolgen. Darüber hinaus ist ein Vertragsschluss auf Grundlage einer vorherigen individuellen Angebotsabsprache möglich, sofern das Angebot von pironex in Textform bestätigt und der Auftrag durch den Kunden per E-Mail in Textform erteilt wurde. Bestellungen per Brief, Fax oder auf sonstigem Wege ohne vorherige Angebotsabsprache werden nicht akzeptiert.
3.7 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des digitalmessdienstes.
3.8 Auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers kann pironex bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Bereitstellung und Ausführung der digitalmessdienst-Portal-Dienstleistung beginnen. Widerruft der Verbraucher den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten sein. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des digitalmessdienstes.
3.9 Der Vertragstext wird von pironex gespeichert. Der Kunde erhält die Bestelldaten sowie diese AGB per E-Mail in Textform übermittelt; die AGB sind zudem jederzeit unter https://digitalmessdienst.de/policies/terms-of-service abrufbar.
§ 4 Preise, Laufzeit und monatliche Abrechnung
4.1 Gegenüber Verbrauchern werden sämtliche Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können zusätzlich Nettopreise ausgewiesen werden. Soweit ein Preis als Nettopreis gekennzeichnet ist, kommt die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzu.
4.2 Der monatliche Paketpreis richtet sich nach der Anzahl der im Portal angegebenen Wohneinheiten. Die Anzahl der Wohneinheiten kann vom Kunden jederzeit im Portal angepasst werden; Änderungen werden jeweils zum nächsten Abrechnungstag (Vertragsdatum) wirksam.
4.3 Vertragsbeginn ist der Tag des Vertragsschlusses ("Vertragsdatum"). Der Vertragsdatum-Tag im Kalendermonat bildet zugleich den wiederkehrenden Abrechnungstag für sämtliche Folgemonate. Der monatliche Paketbetrag wird jeweils am Abrechnungstag des jeweiligen Monats fällig und abgebucht bzw. in Rechnung gestellt. Fällt der Abrechnungstag auf einen Kalendertag, den der jeweilige Folgemonat nicht hat (z. B. bei einem Vertragsdatum am 31. eines Monats), erfolgt die Abrechnung am letzten Kalendertag des betreffenden Monats.
4.4 Datensammler werden einmalig zum jeweils bei der Bestellung angegebenen Gesamtpreis berechnet. Gegenüber Unternehmern können zusätzlich Nettopreise ausgewiesen werden.
4.5 Für Lieferungen physischer Produkte (Datensammler) innerhalb Deutschlands fallen pauschal 4,99 Euro Versandkosten an. Ab einem Bestellwert von 500,00 Euro ist die Lieferung kostenfrei. Für den Kauf von Software- und Portal-Paketen des digitalmessdienstes fallen keine Versandkosten an, da es sich um digitale Leistungen handelt.
4.6 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
4.7 pironex ist berechtigt, die monatlichen Paketpreise anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Bereitstellung der Leistungen maßgeblichen Kosten wesentlich verändern. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Hosting, Mobilfunkdienste, Softwarelizenzen, Cloud-Infrastruktur sowie gesetzliche Abgaben. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn sich die maßgeblichen Gesamtkosten gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der letzten Preisanpassung um mehr als 5 % verändern.
4.8 Eine Preiserhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die maßgeblichen Gesamtkosten tatsächlich erhöht haben. Kostensteigerungen bei einzelnen Kostenfaktoren sind mit Kostensenkungen bei anderen Kostenfaktoren zu verrechnen. Sinken die maßgeblichen Gesamtkosten gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der letzten Preisanpassung um mehr als 5 %, wird pironex die monatlichen Paketpreise entsprechend anpassen. Eine Preisanpassung darf nicht dazu führen, dass die bisherige Gewinnmarge allein aufgrund der Preisanpassung erhöht wird.
pironex informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden einer Preiserhöhung in Textform über den neuen Preis, den Zeitpunkt der Änderung und die Gründe für die Preisanpassung. Der Kunde ist berechtigt, den betroffenen Vertrag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen.
§ 5 Laufzeit, Kündigung und Stornierung
5.1 Software-Portal-Pakete werden auf unbestimmte Zeit als monatliches Abonnement abgeschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung nicht spätestens 14 Tage vor Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, wird sie zum Ende des folgenden Abrechnungszeitraums wirksam.
5.2 Die Kündigung oder Stornierung eines Pakets erfolgt direkt im digitalmessdienst-Portal unter "Mein Konto" / "Pakete verwalten". Eine Kündigung per E-Mail an kundenservice@pironex.com ist ebenfalls möglich.
Verbrauchern steht zusätzlich die auf der Website vorgesehene gesetzliche Kündigungsfunktion für online abschließbare Dauerschuldverhältnisse zur Verfügung.
5.3 Bei einer ordentlichen Kündigung erfolgt grundsätzlich keine anteilige Rückerstattung eines bereits begonnenen Abrechnungszeitraums, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Gesetzliche Ansprüche aufgrund eines Widerrufs, eines Mangels oder einer sonstigen gesetzlichen Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
5.4 Ein wichtiger Grund für pironex liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei fälligen Monatsentgelten ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Verzug ist und den Zahlungsrückstand trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht ausgleicht oder wenn der Kunde schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.5 Pakete können jederzeit im Portal auf ein höherwertiges Paket erweitert (Upgrade) werden. Änderungen der Wohneinheitenanzahl sowie Paket-Upgrades werden jeweils zum nächsten Abrechnungstag (Vertragsdatum) wirksam.
5.6 Nach Beendigung des Abonnements wird der Portalzugang für 90 Tage auf reinen Lesezugriff umgestellt. In diesem Zeitraum kann der Kunde alle eigenen Daten über die Export-Funktion des Portals herunterladen; neue Messablesungen und Schreibzugriffe sind nicht mehr möglich. Der Export erfolgt in einem gängigen, maschinenlesbaren Format.
5.7 Nach Ablauf der 90-Tage-Frist werden personenbezogene Daten (insbesondere Mieterdaten wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse) automatisch gelöscht. Geräte-, Zähler- und Messdaten sowie daraus resultierende Auswertungen (Heizkostenabrechnungen, UVI) dürfen nach vollständiger und unumkehrbarer Anonymisierung für statistische Zwecke, technische Analysen und die Produktentwicklung verwendet werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, die benötigten Daten innerhalb der vorgesehenen Frist eigenständig zu exportieren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung gelöschter personenbezogener Daten. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Rechte von Verbrauchern auf Bereitstellung von Inhalten nach § 327p BGB, bleiben unberührt.
5.8 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Löschung personenbezogener Daten auch vor Ablauf der 90-Tage-Frist erfolgen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Löschungsanfragen sind an kundenservice@pironex.com zu richten. Zwingende gesetzliche Herausgabe- und Bereitstellungsansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Zahlung und Zahlungsverzug
6.1 Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Bestellprozess bzw. im individuellen Angebot mitgeteilt. Je nach Bestellweg können insbesondere PayPal, SEPA-Lastschrift sowie Überweisung/Vorkasse angeboten werden.
6.2 Bei monatlichen Abonnements wird der Paketbetrag jeweils am Abrechnungstag (Vertragsdatum) des jeweiligen Monats fällig und über die vereinbarte Zahlungsart abgerechnet.
6.3 Bei Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
6.4 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung seit mehr als 30 Tagen in Verzug, ist pironex nach vorheriger Mahnung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist berechtigt, den Portalzugang des Kunden vorübergehend zu sperren, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind. Die Sperrung muss unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig sein. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6.5 Verbraucher sind zur Aufrechnung berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Für Unternehmer ist eine Aufrechnung grundsätzlich nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 7 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Eigentumsvorbehalt
7.1 pironex stellt den Zugang zum Software-Portal grundsätzlich unmittelbar nach Vertragsschluss bereit. Eine Aktivierungszeit von bis zu 1 Werktag ist möglich. Bei Verbrauchern erfolgt die Bereitstellung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass pironex bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Portal-Dienstleistung beginnt.
7.2 pironex bemüht sich um eine Verfügbarkeit des Portals von 99 % im Jahresmittel. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo.–Fr. 8–18 Uhr) durchgeführt und rechtzeitig angekündigt. Nicht als Ausfallzeiten gelten angekündigte Wartungsarbeiten, sicherheitsbedingte Wartungsmaßnahmen sowie Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Leistungen Dritter, auf die pironex keinen Einfluss hat.
7.3 Datensammler werden innerhalb von bis zu 10 Arbeitstagen nach Bestelleingang und Zahlungseingang versandt. Der Versand erfolgt per DHL als Standardlieferung. Das Versandrisiko trägt pironex bis zur Übergabe an den Kunden.
7.4 Gelieferte Hardware (Datensammler) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der pironex technology GmbH (Eigentumsvorbehalt). Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist pironex nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7.5 pironex ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
7.6 Die Bereitstellung der Leistungen setzt die Verfügbarkeit geeigneter Kommunikationsinfrastrukturen voraus. pironex haftet nicht für Einschränkungen oder Verzögerungen bei der Datenerfassung oder Datenübertragung, soweit diese auf Störungen oder Ausfällen von Mobilfunknetzen, Internetverbindungen, OMS-/wM-Bus-Funkverbindungen, Stromversorgungen oder Leistungen Dritter (z. B. Cloud- oder Hosting-Anbieter) beruhen und außerhalb des Einflussbereichs von pironex liegen. pironex wird den Kunden über länger andauernde Störungen nach Möglichkeit informieren und angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dienste ergreifen.
Gesetzliche Mängel- und Haftungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
Die vorstehende Regelung lässt die Haftungsgrundsätze des § 10 unberührt; insbesondere bleibt die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nach Maßgabe des § 10 hiervon unberührt.
§ 8 Software-Nutzungsrechte
8.1 Mit Abschluss eines Software-Portal-Pakets erhält der Kunde für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht am digitalmessdienst-Portal.
8.2 Es ist dem Kunden nicht gestattet:
• den Quellcode zu dekompilieren, disassemblieren oder durch Reverse Engineering auszuwerten
• Schutzmechanismen oder Zugangssicherungen zu umgehen
• Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben
• das Portal zu vervielfältigen oder unbefugt zu verbreiten
Zwingende gesetzliche Nutzungs-, Untersuchungs-, Analyse- und Dekompilierungsbefugnisse des Kunden, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.
8.3 Updates, Sicherheitsaktualisierungen und Weiterentwicklungen des Portals werden im Rahmen der gebuchten Leistungen bereitgestellt, soweit sie zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich oder Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs sind. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere die gesetzlichen Rechte und Pflichten für digitale Produkte gemäß §§ 327 ff. BGB einschließlich der gesetzlichen Aktualisierungspflichten unberührt.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder Kenntniserlangung durch Dritte ist das Passwort unverzüglich zu ändern und pironex unter kundenservice@pironex.com zu informieren. Für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Sorgfaltspflichten durch den Kunden beruhen, haftet pironex nicht, soweit pironex den Schaden nicht selbst zu vertreten hat. Die Regelungen des § 10 bleiben unberührt.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.
Bei Waren mit digitalen Elementen bleiben die besonderen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 475b ff. BGB, unberührt.
9.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren zwölf Monate ab Ablieferung.
Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie sowie für gesetzliche Rückgriffsansprüche und sonstige Ansprüche, für die zwingend längere gesetzliche Verjährungsfristen gelten.
9.3 Verbraucher werden gebeten, gelieferte Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu prüfen und festgestellte Beanstandungen möglichst zeitnah an kundenservice@pironex.com mitzuteilen. Die Unterlassung einer solchen Mitteilung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers.
Ist der Kunde Kaufmann und ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
9.4 Für Verbraucher gelten hinsichtlich des digitalmessdienst-Portals und sonstiger digitaler Produkte die gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere die Vorschriften der §§ 327 ff. BGB.
Gegenüber Unternehmern gewährleistet pironex, dass die Software-Portal-Dienste im Wesentlichen der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei einer von pironex zu vertretenden Abweichung ist pironex zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
9.5 Mängelrechte können entfallen, soweit der konkrete Mangel nachweislich auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung, unsachgemäßen Veränderung oder einem sonstigen vom Kunden verursachten Umstand beruht.
§ 10 Haftung
10.1 pironex haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet pironex nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Soweit ein Datenverlust durch eine dem Kunden zumutbare und ordnungsgemäße eigene Datensicherung hätte vermieden oder wesentlich reduziert werden können, ist dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei der Bestimmung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs angemessen zu berücksichtigen.
10.4 pironex haftet nicht für fehlerhafte Auswertungen, Verbrauchsinformationen oder Heizkostenabrechnungen, soweit diese auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Stammdaten, Messwerten oder sonstigen Angaben des Kunden oder auf Umständen beruhen, die pironex nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, die im Portal hinterlegten Stammdaten und Gerätekonfigurationen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
10.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Produktsicherheit
11.1 Den Ansprechpartner für Produktsicherheit der pironex technology GmbH erreichen Sie unter:
pironex technology GmbH – Ansprechpartner für Produktsicherheit
Stangenland 4, 18146 Rostock
Tel.: (0) 381 70 06 08 0
11.2 Unternehmer, die die Produkte im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs installieren, weitergeben oder durch Mitarbeiter bedienen lassen, sind dafür verantwortlich, dass die einschlägigen produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben sowie die Bedienungs- und Sicherheitshinweise beachtet werden. Bei Feststellung von Verstößen gegen Produktsicherheitsanforderungen ist pironex unverzüglich schriftlich zu informieren.
11.3 Elektro- und Elektronikgeräte, insbesondere Datensammler, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Sammlung zuzuführen (Kennzeichnung durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne). Verbraucher können Altgeräte unentgeltlich bei den kommunalen Sammelstellen sowie – im Fall des Vertriebs über den Onlineshop – nach Maßgabe des § 17 Abs. 1, 2 ElektroG bei pironex zur Entsorgung zurückgeben. Nähere Informationen zur Rückgabe erhalten Kunden unter https://pironex.de/das-unternehmen/altgeraete-ruecknahme . Enthält ein Gerät Batterien, gelten ergänzend die Rücknahme- und Informationspflichten nach der Verordnung (EU) 2023/1542."
§ 12 Datenschutz
12.1 pironex verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere soweit dies zur Vertragserfüllung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit pironex im Rahmen der Portalnutzung personenbezogene Daten Dritter, insbesondere Mieterdaten, im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO. Zugriffsberechtigungen auf Portaldaten werden nach dem Need-to-know-Prinzip vergeben; Support-Zugriffe durch autorisierte pironex-Mitarbeiter werden protokolliert.
12.2 Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht, insbesondere soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
12.3 Betroffenen Personen stehen die Rechte nach Maßgabe der DSGVO zu, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Datenübertragbarkeit.
12.4 Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: https://digitalmessdienst.de/datenschutz
12.5 Messdaten: Die im Portal gespeicherten personenbezogenen Mess-, Zähler- und Verbrauchsdaten bleiben dem jeweiligen Kunden bzw. den von ihm verwalteten Nutzungseinheiten zugeordnet. pironex verarbeitet diese Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen und, soweit ein Auftragsverarbeitungsverhältnis besteht, nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages. Eine Verwendung personenbezogener Messdaten für eigene kommerzielle Zwecke erfolgt nicht. Die Nutzung vollständig und unumkehrbar anonymisierter Daten bleibt hiervon unberührt.
12.6 Soweit der Kunde hinsichtlich der von ihm im Portal verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere personenbezogener Daten von Mietern oder sonstigen Dritten, Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist, bleibt er für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung verantwortlich. Soweit pironex diese personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung nach dessen Weisungen und auf Grundlage des abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO.
12.7 Backups: pironex erstellt regelmäßige Sicherungen der Systemdaten zur Gewährleistung des technischen Betriebs. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner historischer Datenstände besteht hieraus grundsätzlich nicht. Der Kunde ist verpflichtet, für eigene Sicherungskopien der für ihn erforderlichen exportierten Daten Sorge zu tragen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 13 E-Rechnung
13.1 Rechnungen können dem Kunden elektronisch bereitgestellt oder übermittelt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13.2 Für Umsätze zwischen Unternehmern gelten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften über elektronische Rechnungen. Soweit eine strukturierte elektronische Rechnung erforderlich ist oder von pironex angeboten wird, kann diese insbesondere in einem gesetzlich anerkannten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD bereitgestellt werden.
13.3 Die Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung gelten nicht für Verbraucher, soweit gesetzlich keine entsprechende Verpflichtung besteht.
§ 14 Exportkontrolle
Die von pironex vertriebenen Elektronikprodukte, insbesondere Datensammler, können Exportbeschränkungen oder sonstigen außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben unterliegen.
Unternehmer verpflichten sich, die jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten, insbesondere soweit einschlägig die Verordnung (EU) 2021/821.
Der Unternehmer stellt pironex von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer von ihm schuldhaft verursachten Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen beruhen und eine Freistellung gesetzlich zulässig ist.
Eine Ausfuhr, Weitergabe oder sonstige Bereitstellung der Produkte in sanktionierte Länder oder an sanktionierte Personen oder Organisationen ist untersagt, soweit dies nach den jeweils anwendbaren Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verboten ist.
§ 15 Höhere Gewalt
pironex haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und von pironex nicht zu vertretende Ereignisse verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Cyberangriffe oder Infrastrukturausfälle außerhalb des Einflussbereichs von pironex. Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.
§ 16 Streitbeilegung und Gerichtsstand
16.1 pironex ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
16.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Rostock ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften auch in anderen Fällen zulässig ist.
16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1. Für Unternehmer ist Erfüllungsort – soweit gesetzlich zulässig – Rostock. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Erfüllungsort.
17.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen pironex und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
17.3 pironex kann diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften, Rechtsprechung, behördlicher Anforderungen, Sicherheitsanforderungen oder technischer Rahmenbedingungen. Änderungen dürfen nur in dem Umfang erfolgen, in dem sie aufgrund des jeweiligen Änderungsgrundes erforderlich und für den Kunden zumutbar sind.
Wesentliche vertragliche Leistungspflichten, vereinbarte Entgelte sowie Laufzeit und Kündigungsrechte werden auf Grundlage dieser Bestimmung nicht einseitig geändert. Für Preisänderungen gelten ausschließlich die Regelungen in § 4.7 und § 4.8.
Änderungen, die auf Grundlage dieser Bestimmung ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorgenommen werden können, werden dem Kunden grundsätzlich mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Ist aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder aus dringenden Sicherheitsgründen eine kürzere Umsetzungsfrist erforderlich, kann die Mitteilung mit einer entsprechend kürzeren Frist erfolgen.
Soweit eine Änderung nicht von dem vorstehenden Änderungsrecht umfasst ist und eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfordert, wird pironex diese gesondert einholen. Das Schweigen des Kunden gilt in diesem Fall nicht als Zustimmung.
Für Änderungen digitaler Produkte gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 327r BGB. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere gesetzliche Beendigungsrechte, bleiben unberührt.
17.4 Soweit pironex lediglich Produkte oder Leistungen eines anderen Anbieters vermittelt und der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und diesem Anbieter zustande kommt, wird der Kunde hierüber vor Vertragsschluss eindeutig informiert. In diesem Fall gelten für diesen Vertrag die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
17.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Rostock, 24. August 2026
gez. Tino Hülsenbeck (Geschäftsführer)
pironex technology GmbH